UVV- | Regalprüfung

Was Unternehmen über Unfallverhütungsvorschriften wissen sollten

Die Berufsgenossenschaften erlassen in Deutschland Unfallverhütungsvorschriften, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden. Diese Vorschriften sind verbindlich und sollen Unternehmen helfen, Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Es gibt viele Regeln, Informationen und Anforderungen, die ein Unternehmen beachten muss, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen nicht zu vernachlässigen und sich an die Vorschriften zu halten.

Hierbei können Sie auf die Beratung und Unterstützung unserer Sicherheitsingenieure, Prüfingenieure und UVV-Fachkräfte zurückgreifen, um die Durchführung der Prüfung fachgerecht abwickeln zu lassen. Von individuellen Maßnahmen bis hin zu einem umfassenden Servicepaket unterstützen wir Sie nach Bedarf, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Hauptaufgaben konzentrieren können!

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Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

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