Tempo-100-Plakette

Mit Ihrem Gespann bis zu 100 km/h schnell fahren

Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen im Gültigkeitsbereich der StVO mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.

Wie geht das?
Unsere KÜS-Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

Für welche Fahrzeuge ist eine Anwendbarkeit der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?

      • Personenkraftwagen mit Anhänger
      • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
      • für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.

    Technische Voraussetzungen

    Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System/ABV-System* verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.

    Lesen Sie mehr im Tempo-100-Flyer der KÜS (PDF).

    Der Tempo-100-Rechner

    Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels des Tempo-100-Rechners der KÜS bestimmen.

    *ABS Antiblockiersystem
     ABV Antiblockierverhinderung

    Kontakt

    Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
    Teichenbach 10
    90579 Langenzenn

    Telefon: 09101 456
    E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

    Fax: 09101 458

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag
    8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
    Freitag
    8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

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