Gasprüfung (DVGW G607)

Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen

Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw, Street-Food-Trucks usw. eingesetzt.

Die einfache und schnelle Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten brennbaren Gasen ausgehen kann: Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr!

Flüssiggasanlagen sind regelmäßig zu prüfen. Je nach Beschaffenheit, Typ und Fassungsvermögen gelten verschiedene Prüffristen.

Geltende Vorschriften:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die DGUV-Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“

Prinzipiell muss der Betreiber einer Flüssiggasanlage zwischen zwei wichtigen Prüfgrundsätzen unterscheiden:

    • Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
      Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von einer befähigten Person zu prüfen. Nur so können eine ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion zur Sicherung der Betriebssicherheit gewährleistet werden.

    •  Wiederkehrende Prüfungen
      Sämtliche Flüssiggasanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den aktuellen Vorgaben durch die befähigte Person zu prüfen.

      Flüssiggasanlagen auf Märkten und Volksfesten bergen aufgrund Ihrer besonderen Beanspruchung durch die ständig wechselnden Einsatzorte und dem oft rauen Betrieb ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, weswegen die Betreiber verpflichtet sind, den sicheren Zustand durch eine befähigte Person in kürzeren Abständen oder sogar direkt nach dem Aufbau vor Ort bestätigen zu lassen.

Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607

Bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben.

Fehler oder Mängel an der Flüssiggasanlage in Ihrem Wohnwagen oder
Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden
verursachen: Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr!

Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-,
umbauen oder instandsetzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der
Geräte aufmerksam durch.

Sicherheit durch Sachverstand

Die Flüssiggasanlage ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann zu überprüfen. Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im
Fahrzeug mitführen sollten. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.
Eine weitere regemäßige Prüfung sollte alle zwei Jahre erfolgen.

Die Notwendigkeit der Gasprüfung nach G 607 bei Wohnmobilen für die
Hauptuntersuchung ist bis zum 01.01.2023 auf Grund einer geplanten
Nivellierung bezüglich der Anforderungen der Prüfgeräte und der Qualifizierung der Sachkundigen außer Kraft gesetzt.

Die KÜS weist explizit darauf hin, dass die Gasprüfung für die Sicherheit von Wohnmobilen und Campinganhängern auch ohne direkte Verpflichtung wichtig ist. Die dazu berechtigten Prüfingenieure der KÜS bieten diese Untersuchung auf Nachfrage weiterhin an und stellen den Prüfbescheid dazu aus.

Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten
frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen,
Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre
alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so
kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine
Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger
Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die
„Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und
2004/78EG sowie das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Sparen Sie Zeit und Wege

Wenn Sie einen KÜS-Prüfingenieur zur Durchführung der Haupt- oder
Abgasuntersuchung aufsuchen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer
Flüssiggasanlage. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Langenzenn auch die umliegenden Ortschaften Cadolzburg, Veitsbronn, Wilhermsorf.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 09101 456 zur Verfügung, kommen Sie gern OHNE TERMIN zur Prüfung vorbei.

Sie befinden sich auf der Seite Gasprüfung (DVGW G607). 

Weitere Untersuchungen rund um das Fahrzeug könnten für Sie interessant sein – eine Übersicht, welche Fahrzeugprüfungen wir als Dienstleistung anbieten, finden Sie unter Fahrzeugprüfung

 

Kontakt

Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

Fax: 09101 458

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden