Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung (AU) kann separat durchgeführt werden. Die Teiluntersuchung Abgas überprüft das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen im Verkehr und ist seit dem 1. Januar 2010 ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Das bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU vom KÜS-Prüfingenieur durchgeführt werden kann und in diese integriert ist. Das Bestehen dieser Teiluntersuchung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung.

Wenn die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt werden, muss der Nachweis des Abgasteils dem KÜS-Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Bis zum 31. Dezember 2009 war es möglich, die Haupt- und Abgasuntersuchung zeitlich getrennt durchzuführen, jedoch schreibt der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2010 eine einheitliche Untersuchung vor. Seit Jahresbeginn 2018 wurde zudem wieder eine verbindliche Abgasmessung am Endrohr eingeführt.

Abgasuntersuchung als Umweltschutz

Die Abgasuntersuchung trägt zum Umweltschutz bei. Seit dem 1. Januar 2018 sind rund 56,5 Millionen Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen zugelassen und ihre Anzahl nimmt stetig zu (Daten: KBA). Um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten, wurde bereits im Jahr 1985 die ASU als Vorläufer der heutigen Teiluntersuchung Abgas eingeführt. Seitdem hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde kontinuierlich weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die aktuelle Teiluntersuchung Abgas überprüft neben den reinen Abgaswerten auch das Motormanagement und das Abgasreinigungssystem auf Funktionalität und Zulässigkeit.

Das Bild zeigt die Abgasuntersuchung am Endrohr eines Kleinwagens durch den Prüfingenieur des Ing.-Büro Prüfcenter Ebert.

Für eine Teiluntersuchung Abgas (AU) an Ihrem Fahrzeug sind wir während unserer Öffnungszeiten OHNE TERMIN für Sie da!

Kommen Sie einfach vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

Berichtskopien

Einen besonderen Service bietet die KÜS mit der Zusendung von Zweitschriften, sollte bei Ihnen ein Bericht nicht mehr auffindbar sein.
Dazu zählen Kopien von gültigen Untersuchungen wie HU, AU und AN.

Kontakt

Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

Fax: 09101 458

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

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