Hauptuntersuchung (HU)

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Mängel an einem Fahrzeug können dazu führen, dass keine Prüfplakette ausgestellt wird und somit das Fahren im öffentlichen Verkehr eingeschränkt oder untersagt ist. Es ist daher ratsam, vor der HU eine gründliche Überprüfung des eigenen Fahrzeugs vorzunehmen und eventuelle Mängel zu beheben – so kann man einer erfolgreichen Untersuchung entspannt entgegenblicken.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Für die Hauptuntersuchung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Nachweise zu technischen Änderungen.

Haben Sie die Fahrzeugpapiere verloren, ist in der Regel nicht möglich, die Hauptuntersuchung zu bestehen. Denn diese wird im Fahrzeugschein vermerkt. Sobald ein Ersatz vorliegt können Sie Ihr Fahrzeug wieder zur HU vorstellen.

Was wird alles geprüft?

Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus den Bereichen

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnische Einrichtungen und elektrische Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattung
  • Umweltbelastung
  • Zusätzliche Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Als Nachweis für eine erfolgreiche HU-Durchführung erhält das Fahrzeug eine gültige Prüfplakette. Hierauf sind Monat/Jahr der nächsten HU-Fälligkeit ersichtlich. Nähere Informationen zur Plakette erhalten Sie unter Bedeutung der HU-Plakette

Kommen Sie einfach vorbei. Während unserer Öffnungszeiten sind wir OHNE TERMIN für Sie da! Wir freuen uns auf Sie!

Berichtskopien

Einen besonderen Service bietet die KÜS mit der Zusendung von Zweitschriften, sollte bei Ihnen ein Bericht nicht mehr auffindbar sein.
Dazu zählen Kopien von gültigen Untersuchungen wie HU, AU und AN.

Kontakt

Ing.-Büro Prüfcenter Ebert
Teichenbach 10
90579 Langenzenn

Telefon: 09101 456
E-Mail: info@pruefcenter-ebert.de

Fax: 09101 458

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.30 Uhr

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